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Ab August wird Pflicht, was ich freiwillig unter jeden Beitrag schreibe

Unter jedem meiner Beiträge steht seit meinem allerersten KI-gestützten Artikel derselbe kurze Hinweis: mit KI-Unterstützung bearbeitet, das Bild KI-generiert. Niemand hat mich dazu verpflichtet. Ich fand es einfach fair euch gegenüber, wenn ihr lest, wie ein Text entstanden ist. Jetzt zieht die EU nach. Ab dem 2. August 2026 wird genau diese Art von Transparenz für viele zur gesetzlichen Pflicht, mit Bußgeldern, die es in sich haben. Grund genug, mir anzuschauen, was sich für mich als jemanden ändert, der ohnehin schon offen mit KI-Unterstützung umgeht, und wo der Unterschied zwischen meinem handgeschriebenen Satz und dem liegt, was der Gesetzgeber jetzt verlangt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der EU-KI-Verordnung EU-weit direkt, ohne dass Deutschland ein eigenes Gesetz braucht
  • Betroffen sind KI-generierte oder -bearbeitete Texte, Bilder, Audio und Video sowie Chatbots, die als solche erkennbar sein müssen
  • Ein freiwilliger Verhaltenskodex der EU-Kommission soll Anbietern die Vorbereitung erleichtern, Erstunterzeichner konnten sich bis zum 22. Juli 2026 eintragen
  • Rein private Nutzung ist ausgenommen, öffentlich verbreitete Inhalte mit Meinungsbildungspotenzial wie Blogs fallen aber unter die Pflicht
  • Maschinenlesbare Wasserzeichen wie C2PA oder Googles SynthID werden erst ab Dezember 2026 für Anbieter verpflichtend
  • Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden

Was ab August für KI-Inhalte gilt

Art. 50 der KI-Verordnung ist deutlich breiter gefasst als die meisten anderen Regeln des AI Act, die sich nur an Hochrisiko-Systeme richten [4]. Er betrifft im Grunde jeden, der einen Chatbot betreibt, KI-generierte Bilder verwendet oder KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht. Konkret bedeutet das ab dem 2. August: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können. KI-generierte oder -bearbeitete Texte, Bilder, Fotos, Videos und Audioinhalte müssen entsprechend markiert werden. Deepfakes brauchen eine Kennzeichnung, die klar, sichtbar und verständlich ist [3]. Weil die Verordnung EU-Recht ist, gilt sie automatisch in Deutschland, ganz ohne nationales Umsetzungsgesetz [2].

Die EU-Kommission hat die Regel nicht einfach verkündet und sich zurückgelehnt. Am 10. Juni 2026 veröffentlichte sie einen freiwilligen Verhaltenskodex, der Anbietern und Betreibern zeigen soll, wie sie die Vorgaben technisch umsetzen. Wer zu den ersten Unterzeichnern gehören wollte, musste sein Formular bis zum 22. Juli 2026, 18 Uhr MESZ, einreichen [1]. Unterschreiben ist freiwillig, aber wer es nicht tut, muss der Marktaufsicht auf anderem Weg nachweisen, dass er die eigentliche Pflicht ab August trotzdem erfüllt.

Wer wirklich kennzeichnen muss

Die Frage für jemanden wie mich ist nicht, ob die Regel existiert, sondern ob sie mich betrifft. Rein private, nicht-öffentliche Nutzung ist ausgenommen. Wer sich für sich selbst ein KI-Bild erzeugt oder einen internen Entwurf mit einem Sprachmodell überarbeitet, muss nichts kennzeichnen [6]. Sobald Inhalte aber öffentlich verbreitet werden und geeignet sind, die Meinungsbildung zu beeinflussen, etwa über einen Blog oder soziale Netzwerke, bleibt die Kennzeichnungspflicht bestehen, auch ohne klassischen Geschäftsbetrieb im Hintergrund [5].

Genau hier setzt die Pflicht auch bei einem Blog wie diesem an. Ich bin kein Unternehmen, aber stawi.de ist öffentlich, und meine Artikel über wie ich mit KI arbeite sollen durchaus zur Meinungsbildung beitragen. Die hohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes richten sich zwar an Unternehmen und treffen mich als Privatperson kaum [3]. Trotzdem lohnt sich der Blick darauf, was die Grundidee der Regel eigentlich verlangt: dass Leser jederzeit erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben.

Mein Hinweis war schon vorher da

Als ich anfing, KI für die Recherche und Formulierung meiner Beiträge in meiner Kategorie KI auf stawi.de zu nutzen, hätte mich niemand gezwungen, das offenzulegen. Es gab noch keine Kennzeichnungspflicht, und viele andere Blogs haben es bis heute nicht transparent gemacht. Ich habe den Hinweis trotzdem unter jeden Beitrag gesetzt, weil ich selbst als Leser wissen möchte, wie ein Text entstanden ist. Das war eine Vertrauensfrage, keine Compliance-Übung.

Jetzt zeigt sich: Genau dieses Prinzip steckt auch hinter Art. 50. Der Gesetzgeber verlangt keine bestimmte Formulierung und kein amtliches Siegel, sondern schlicht, dass Kennzeichnung klar, sichtbar und verständlich ist [3]. Mein Satz erfüllt das im Kern, auch wenn ich ihn nie mit einem Gesetzestext im Hinterkopf geschrieben habe. Der einzige Unterschied zur reinen Buchstabentreue: Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen, also Firmen wie Anthropic, und Betreibern, die diese Systeme nutzen, wie mir. Die technisch anspruchsvolleren Pflichten treffen in erster Linie die Anbieter.

Wasserzeichen sind noch nicht mein Problem

Ein Detail hat mich beim Recherchieren überrascht: Maschinenlesbare Kennzeichnung, also unsichtbare Wasserzeichen, die Bilder und Videos automatisch als KI-generiert markieren, wird nicht schon im August Pflicht, sondern erst ab dem 2. Dezember 2026 [3]. Der technische Standard dahinter heißt C2PA und wird inzwischen von über 6.000 Organisationen getragen, von Adobe über Sony bis zu großen Nachrichtenagenturen. Parallel etabliert Google mit SynthID ein eigenes Wasserzeichen-Verfahren, dem sich mittlerweile auch OpenAI angeschlossen hat [5].

Für mich heißt das erst einmal: abwarten. Wenn die Tools, die ich nutze, solche Wasserzeichen künftig automatisch einbetten, ändert sich an meinem Workflow nichts, außer dass die technische Kennzeichnung zu meinem sichtbaren Hinweis hinzukommt. Bis dahin bleibt mein Satz unter jedem Artikel die einzige Kennzeichnung, die es braucht, und offenbar auch die, die am Ende zählt.

Schreibst du unter deine eigenen Texte, wie sie entstanden sind?

Mich würde interessieren, wie ihr das handhabt, wenn ihr selbst Texte, Bilder oder Beiträge mit KI-Unterstützung erstellt. Schreibt ihr das dazu, weil es sich richtig anfühlt, oder erst, wenn es ab August Pflicht wird? Schreibt mir gerne, was für euch der Unterschied zwischen freiwilliger Transparenz und gesetzlicher Vorschrift ausmacht.

Quellen

  • ↑ Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland: Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (2026)
  • ↑ Verbraucherzentrale: KI-Kennzeichnungspflicht 2026 – neue EU-Regeln erklärt
  • ↑ Haufe: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
  • ↑ ai-act-law.eu: Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
  • ↑ docma.info: KI-Pflichtlabel ab August 2026 – zwischen Wasserzeichen, C2PA und der Sehnsucht nach Authentizität
  • ↑ gesellschaft-datenschutz.de: KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO
  • stawi.de: Making-of – Vom morgendlichen Diktat zum fertigen Beitrag
  • stawi.de: Kategorie KI
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Info: byStawi* 23. Juli 2026* inKI* SchlagworteDigitalisierung, Erfahrung, KI, KI-Verordnung* 0 Kommentare am Mein KI-Hinweis war seiner Zeit vorausAb August 2026 müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden – ich mache das freiwillig schon seit meinem ersten KI-Beitrag.
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung bearbeitet.
Das Bild ist KI generiert.

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