Zum ersten Mal allein mit dem Elektroauto unterwegs – und direkt gelernt, dass nicht das Auto das Problem ist, sondern alles drumherum. Die erste Ladesäule in Soest war defekt, die zweite fand ich zufällig in einem Parkhaus, das mir zum Ladestrom noch 2,50 Euro Parkgebühr berechnete. Am Golfplatz kostete fehlender Mobilfunkempfang 21 Cent Aufschlag pro Kilowattstunde, beim zweiten Besuch kam eine Blockiergebühr dazu. Dazwischen ein Ladevorgang in Duisburg, der einfach funktionierte. Fazit nach fünf Stopps: fünf Ladekarten im Auto, keine Reichweitenangst, dafür Tarifangst an jeder zweiten Säule.
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Am letzten Tag meiner Logicc-Testphase meldet sich noch einmal Nils mit einer freundlichen, aber verkaufsorientierten Mail und einem Terminlink für ein Beratungsgespräch. Meine Antwort fällt ehrlich aus: Das Testvolumen war schon seit zwei Tagen aufgebraucht, Claude Cowork funktioniert über Logicc nicht, und eine native App fehlt weiterhin. Auf mein Feedback folgen zwei automatische Antworten, eine Standardbestätigung und eine ausführlichere Rückmeldung eines KI-Agenten, der immerhin ehrlich zugibt, zu Cowork keine gesicherten Informationen zu haben. Mein Fazit nach der Woche: gute Ansätze bei Modellbündelung und Datenschutz, aber der fehlende Cowork-Modus wiegt für mich als Claude-Nutzer schwerer als das Versprechen europäischer Datenverarbeitung.
KI-Kennzeichnungspflicht, EU-KI-Verordnung, Art. 50 AI Act, Deepfake, Transparenzpflicht, C2PA, Wasserzeichen
Excerpt: Seit meinem ersten KI-gestützten Beitrag steht unter meinen Artikeln ein Hinweis: mit KI bearbeitet, Bild KI-generiert. Freiwillig, ohne dass es jemand verlangt hat. Ab dem 2. August 2026 wird genau diese Transparenz für viele zur Pflicht – über Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Ich schaue mir an, was ab August für Texte, Bilder und Chatbots gilt, wer wirklich betroffen ist, und warum mein einfacher Satz unter jedem Beitrag offenbar schon lange das trifft, was der Gesetzgeber jetzt verlangt. Wasserzeichen und maschinenlesbare Kennzeichnung kommen erst später – das bleibt vorerst Sache der großen KI-Anbieter.
Der Freischaltcode ist angekommen, das Profil steht – und trotzdem gibt es einiges zu berichten. Warum am Ende nur zwei statt vier ehemalige Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung einreichen mussten, was automatisierte Stellenempfehlungen wirklich bedeuten (und warum mich der Algorithmus hartnäckig für den Einzelhandel hält), und wie sich der neue Videotermin bei der Arbeitsagentur im Vergleich zu den alten Vor-Ort-Terminen schlägt. Ein Zwischenstand aus dem laufenden Meldeprozess, mit allem, was dazwischen gewöhnungsbedürftig war.
Ein vager Prompt bringt ein vages Ergebnis – das habe ich selbst mehrfach erlebt, bevor ich verstanden habe, warum Rolle, Kontext, Format und Beispiel den Unterschied machen. Der Artikel zeigt, was ein Claude Project anders macht als ein normaler Chat, welche Fehler mir beim Prompten selbst passiert sind, und warum iteratives Nachschärfen besser funktioniert als der perfekte erste Versuch. Genauso wichtig: Ein guter Prompt ersetzt nicht die eigene Prüfung – jeder KI-Text und jeder ausgegebene Link wird bei mir händisch kontrolliert, bevor er live geht.
Eine E-Mail-Adresse reicht nicht. Wie ich mit eigenen Domain-Adressen pro Anbieter Phishing-Mails sofort an der Empfängeradresse erkenne.
Ein zweites Postfach neben der BundID, speziell für die Justiz: Was Mein Justizpostfach kann, wofür es taugt und wo es an seine Grenzen kommt.
Als Berater für Cobotik in der Gebäudereinigung predige ich Kunden seit Jahren die Vorzüge kollaborativer Reinigungsroboter. Im Mai habe ich mir selbst einen Dreame L40 Ultra A zugelegt – und gelernt, dass auch ein Gerät mit 24.000 Pa Saugleistung an losen Kabeln und hochflorigen Teppichen scheitern kann. Nach ein paar Nächten voller Stolperfallen und angepassten Sperrzonen läuft die Reinigung inzwischen zuverlässig. Seit Juni ist ein zweiter Dreame im Dachgeschoss im Einsatz, fest programmiert auf drei Termine pro Woche. Nach sechs Wochen ziehe ich eine positive Bilanz – und überlege, ob ein dritter Roboter für das Erdgeschoss folgt.
Der BSI hat zehn Passwort-Manager getestet – bei dreien ist ein Herstellerzugriff theoretisch möglich. Warum das für meine eigene Wahl trotzdem nichts ändert.
Neun Wochen nach der ersten Meldung kam die Antwort von Lufthansa: 1.268,63 Euro Entschädigung und Auslagenerstattung für den Streik-Chaos-Trip nach Riga im April. Warum es am Ende 250 statt der im ersten Artikel genannten 400 Euro pro Person waren, wie die Auslagenerstattung lief und warum ausgerechnet die Parkgebühren nicht übernommen wurden – ein kurzes, zahlenbasiertes Update zur Geschichte vom Pilotenstreik und der 60. Geburtstagsreise.
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Digital seit BTX – ehrliche Geschichten über KI, Technik und den ganz normalen Wahnsinn der Digitalisierung.
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- Schiller in Köln 14. Mai 2026
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