Um was es geht:

Gestern habe ich den Beitrag Meta Klage: So holst Du Dir Deinen Schadensersatz zurück!, veröffentlicht. Heute gibt es einige Informationen, wie man an das Thema am besten herangeht. Step by step.

Mein Tipp für dich!

Das offizielle Formular beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wirkt auf den ersten Blick oft etwas hölzern und einschüchternd. Aber keine Sorge: Wir lassen dich nicht im Paragrafen-Dschungel allein! Damit deine Anmeldung zur Klage gegen Meta reibungslos klappt, haben wir dir die wichtigsten Felder übersetzt und vorbereitet.

1. Angaben zum Verfahren (Der wichtigste erste Schritt)

Du musst sicherstellen, dass du dich für das richtige Verfahren anmeldest. Suche im Klageregister nach der Klage gegen die Meta Platforms Ireland Limited [2].

  • Aktenzeichen: Achte darauf, dass das im Formular vorausgewählte Aktenzeichen zur Verbandsklage des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen Meta passt.

2. Grund des Anspruchs (Textbaustein für dich)

In diesem Feld musst du kurz erklären, warum du glaubst, dass dir Schadensersatz zusteht. Du kannst dich an diesem Entwurf orientieren und ihn in deine eigenen Worte fassen:

„Ich verfüge seit dem Jahr [Jahr einfügen] über ein Nutzerkonto bei [Facebook/Instagram]. Mein Anspruch begründet sich auf der unrechtmäßigen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Nutzung der sogenannten ‚Meta Business Tools‘ (insb. Meta-Pixel) auf Drittwebseiten ohne meine wirksame Einwilligung [1]. Zudem bin ich vom Facebook-Datenleck (2021) betroffen, wodurch meine Daten (Name, Telefonnummer) unbefugten Dritten zugänglich gemacht wurden. Dies führte zu einem erheblichen Kontrollverlust über meine Daten (Art. 82 DSGVO).“

3. Betrag der Forderung

Hier herrscht oft Unsicherheit. Bei einer Abhilfeklage geht es um einen konkreten Zahlungsanspruch.

  • Was eintragen? Meist wird hier ein Betrag zwischen 500 € und 5.000 € genannt [3].
  • Tipp: Wenn du dich über ein Portal wie meta-klage.de oder einen Online-Check vorinformiert hast, trage den dort empfohlenen Wert ein.

4. Beweismittel (Was du bereithalten solltest)

Du musst zum jetzigen Zeitpunkt meist noch keine Dokumente hochladen, solltest aber angeben, welche du hast:

  • Nachweis des Kontos: Screenshot deines Profils oder der Kontoeinstellungen.
  • Bestätigung der Betroffenheit: Falls du einen Online-Check (z.B. von der Verbraucherzentrale [4] oder der Kanzlei Stoll & Sauer [5]) gemacht hast, kannst du das Ergebnis-PDF erwähnen.

5. Versicherung an Eides statt

Du setzt hier lediglich ein Häkchen, mit dem du bestätigst, dass deine Angaben wahr sind und du nicht bereits parallel eine eigene Privatklage in derselben Sache führst.

Was passiert nach dem Absenden?

  • Bestätigung: Du erhältst eine Bestätigung vom BfJ. Bewahre diese gut auf!
  • Geduld: Solche Verfahren können 1–3 Jahre dauern.
  • Keine Kosten: Die Eintragung ins Register ist für dich komplett kostenlos.

Hat Dir dieser Tipp geholfen?

Wir wissen, dass Behördenformulare nerven können. Hat unsere Anleitung Dir den Prozess erleichtert oder bist Du an einer bestimmten Stelle im Formular hängengeblieben?

Lass es uns in den Kommentaren wissen: Ging die Anmeldung bei Dir glatt durch? Hast Du Fragen zu den Beweismitteln? Ich freue mich auf Deinen Kommentar und helfe Dir gerne weiter!

Quellenliste

  1. Stiftung Warentest: Datenschutzverstoß bei Meta. Link
  2. BfJ: Öffentliches Register für Verbandsklagen. Link
  3. Meta-Klage.de: Tracking-Klage Info & Check. Link
  4. Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Facebook. Link
  5. Kanzlei Stoll & Sauer: Datenleck-Checker. Link
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