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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Social Media & Gesellschaft3 / Sammelklage gegen Amazon

So holst du dir dein Geld für Prime zurück

Hast du in den letzten Jahren für dein Amazon-Prime-Abo mehr bezahlt oder ärgerst dich über die zusätzliche Werbung bei Prime Video? Dann gibt es jetzt gute Nachrichten: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist offiziell eröffnet. Tausende Verbraucher haben nun die Chance, unzulässige Preiserhöhungen und Gebühren zurückzufordern.

Wer Prime-Mitglied ist, kennt das Problem: Erst stieg der Preis für das Jahresabo von knapp 69 Euro auf fast 90 Euro, dann folgte die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streaming-Dienst. Die Verbraucherzentralen halten dieses Vorgehen für rechtswidrig, da die notwendige aktive Zustimmung der Kunden fehlte. In diesem Beitrag erfährst du kompakt, wie du dich der Sammelklage gegen Amazon anschließt und was du jetzt konkret tun musst.

Zwei Klagen, ein Ziel: Fairness für Prime-Kunden

Aktuell laufen zwei große Verfahren parallel, die beide das Ziel haben, Geld an die Nutzer zurückzuführen. Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 vor [1]. Hierbei geht es um das „Schweigen als Zustimmung“, was rechtlich als unzulässig eingestuft wurde.

Gleichzeitig setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video zur Wehr [3]. Seit Februar 2024 müssen Nutzer entweder Werbung akzeptieren oder eine Zusatzgebühr zahlen. Das Landgericht München I hat bereits geurteilt, dass dies eine wesentliche Vertragsänderung ist, der du hättest aktiv zustimmen müssen.

Klageregister eröffnet: Dein Weg zur Erstattung

Seit Januar 2026 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für Anmeldungen offen [2]. Dies ist der entscheidende Moment für dich als Verbraucher. Nur wer im Register eingetragen ist, profitiert am Ende von einem positiven Urteil oder einem Vergleich.

Schritt für Schritt zur Anmeldung

  1. Vertrag prüfen: Schau in deinem Amazon-Konto nach, seit wann du Mitglied bist und welche Beträge abgebucht wurden.
  2. Klage-Check nutzen: Nutze das Tool der VZ NRW, um deine Betroffenheit zu prüfen [1].
  3. Formular ausfüllen: Trage dich beim BfJ ein. Wichtig: Nutze das Aktenzeichen I-13 VKl 1/25 für die Preiserhöhung [2].
  4. Bestätigung sichern: Speichere die E-Mail mit deiner Registernummer gut ab.

Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an der Sammelklage ist für dich vollkommen kostenlos. Es fallen keine Anwalts- oder Gerichtskosten für die Anmeldung im Register an.

Wie viel Geld gibt es für dich zurück?

  • Preiserhöhung (NRW-Klage): Differenz von ca. 21 € pro Jahr. Bei drei Jahren sind das rund 63 €.
  • Werbe-Gebühr (Sachsen-Klage): Rückforderung der monatlichen 2,99 € für Werbefreiheit, sofern gezahlt.

Fazit: Jetzt handeln und Ansprüche sichern

Die Sammelklagen der Verbraucherzentralen NRW und Sachsen sind ein starkes Signal. Da das Klageregister bereits offen ist, solltest du nicht länger warten und dir deinen Anteil sichern.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

Du bist nun gefragt!

Hast du dich schon eingetragen? Schreib uns deine Erfahrungen mit dem BfJ-Formular in die Kommentare!


Quellenverzeichnis

  1. Verbraucherzentrale NRW: Sammelklage gegen Amazon wegen Preiserhöhung. Hintergrundinfos und Klage-Check.
    Link zur Quelle
    (DE, Stand: 20.01.2026) ↩
  2. Bundesamt für Justiz (BfJ): Offizielles Anmeldeformular zum Klageregister (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25).
    Link zur Quelle
    (DE, Stand: 25.01.2026) ↩
  3. Verbraucherzentrale Sachsen: Amazon-Sammelklage: FAQ und Ausfüllhilfe.
    Link zur Quelle
    (DE, Stand: 20.01.2026) ↩
Info: byStawi* 29. Januar 2026* inSocial Media & Gesellschaft* SchlagworteDeutschland, Internet* Kommentare sind deaktiviert am Sammelklage gegen Amazon* Klageregister offen! Die Verbraucherzentralen Sachsen & NRW klagen gegen Amazon. Erfahre, wie du dich anmeldest und unzulässige Prime-Gebühren zurückforderst.
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